Test von http://www.spreadshirt.net/, die ersten Tage. Konto eröffnen geht schnell und unproblematisch. Items anlegen und in den eigenen Shop legen ist ebenfalls schnell erledigt, die Auswahl der Produkte (Shirt, Tasse, …) gut, wenngleich nicht jedes Logo auf jeden Gegenstand geht; so kann eine Tasche etwa nicht mit allen Logos bedruckt werden.
Eigene Designs (als Bitmap- oder Vektor-Grafik) lassen sich einfach hochladen, wobei die Seite schneller reagieren könnte, aber wirklich störend ist das noch nicht. Dann kann man eigene Designs auf einen Marktplatz hochladen und einen Preis festsetzen. Wenn man die Designs reingesetzt hat, tagged man diese und gibt eine Beschreibung, aber dann kann man das Bild nicht mehr ändern, man muss das Design löschen und dann wieder veröffentlichen. Das ist lästig, denn die Beschreibung ist weg. Der Marktplatz ist natürlich für Designer eine großartige Möglichkeit zum Geldverdienen.
Den Shop auf die eigene Seite zu setzen ist z.B. mit einem IFRAME möglich, das Design ist in Ordnung, einige Farbanpassungen sind möglich, die Breite kann man ändern und zwei Darstellungsmöglichkeiten. Ab hier können die Shop-Betreiber Geld verdienen, wobei Spreadshirt.net hier ganz gut verdient, das Geschäftsmodell ist simpel und effektiv.
Schatten: Die Passwort-Wiederherstellung funktioniert nicht, und der E-Mail gesendete Link funktioniert nicht, die Meldung ist, der Link sei abgelaufen – dabei liegen zwischen empfangener E-Mail und meinem Klick weniger als 1 Minute. Die Reaktionszeit vom Support auf diese Frage liegt bei einem Tag und wurde mit
Ich muss dafür bei einem Techniker nachfragen, ob es hierbei vielleicht ein technisches Problem gibt.
beantwortet. Wieder bekommt ich eine Wiederherstellungs-E-Mail, dieses Mal auf Englisch
We’re afraid this link has expired. No big deal though, just request a new email with a new link.
doch wieder geht’s im Kreis, E-Mail wird gesendet, ich klicke auf den Link, diese Meldung. Resultat: Ich kann das Passwort nicht zurücksetzen.
Das ist hier nur ein technisches Problem was lösbar ist, größere Probleme sehe ich bei eigenen Entwürfen, weshalb ich letztendlich den Shop wieder gelöscht und mein Account gekündigt habe. Für mein Museum habe ich ein paar Startbildschirme von Heimcomputern hochgeladen, groß genug für Shirts und Tassen (>1500x1000) Pixel, doch die Meldung heißt:
Wir haben gerade Dein Motiv für den Marktplatz unter die Lupe genommen. Leider konnten wir es nicht auf unserem Marktplatz freigeben
und weiter:
Grund: Grafik von geringer Qualität
Unten heißt es dann „Was bedeutet ‚Grafiken von geringer Qualität’? Grafiken müssen folgende Kriterien erfüllen, um auf dem Marktplatz zugelassen zu werden: Pixelgrafik: Mindestgröße von 50 x 50 Pixeln bei 120 dpi (entspricht 1 cm), saubere Motivränder (scharfe Kanten, nicht verpixelt), Farben weder zu blass noch zu grell, Transparenter Hintergrund“. Also meine Größe passt, Ränder sind extrem scharf, Farben sind so wie sie sind und bei einer Box ist alles nichts transparent. Logischerweise sind C64-Bilder pixelig, darum geht es doch auch. Ich sehe keinen Grund für eine Ablehnung und ich sehe auch exakt den Startbildschirm schon im Shop von jemand anderen, nur möchte ich neben dem C64 auch noch C128 und VC20 einbringen sowie BASIC-Einzeiler. Geht also nicht. Es folgt dann noch die Bemerkung:
Nimm es bitte nicht persönlich und lass Dich nicht davon abhalten, uns weiterhin Deine Motive zu schicken. Du kannst dieses Motiv selbstverständlich dennoch für Deinen Shop verwenden.
Den ersten Satz finde ich etwas böse, aber da ich die Designs für meine eigenen Projekte im eigenen Shop verwenden kann, ist das O.K., nur darauf kommt es mir an. Allerdings bleibt es sonderbar, das jemand anderes sein Design für den C64-Startbildschirm auf den Marktplatz setzen darf, ich aber nicht.
Der zweite Punkt betrifft die Ablehnung einiger Grafiken mit dem Hinweis, sie seihen rechtlich geschützt:
Die oben aufgeführten Motive bzw. Produkte beinhalten geistiges Eigentum Dritter oder verstoßen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte.
In meinen Augen erreichen die Werke (kleine Pixelgrafiken von Spielen sind auch schon im gleichen Shop, oder auch der Amiga-Starbildschirm, der auch in anderen T-Shirt-Shops zu finden ist) keine Schöpfungshöhe, daher greift meiner Meinung nach auch kein Urheberrechtsschutz. Zudem sind andere Pixel-Bilder (etwa vom C64-Klassiker Barbarian) im Marktplatz, die das gleiche Problem betreffen. Hier wünsche ich mir eine einheitliche Regelung, bzw. echt geschulte juristische Fachkräfte.