Gaststättenrechtliche Erlaubnis in NRW bekommen

Wenn man eine Gast­stät­te eröff­nen möch­te, muss eine Rei­he von Punk­ten abar­bei­ten. Auch für einen Restau­rant­be­trieb mel­det man ein Gewer­be an, aber das ist nicht in 10 Minu­ten erle­digt, wie bei einem “nor­ma­len” Gewer­be, son­dern es ist eini­ges an Vor­be­rei­tung ist nötig:

  • Füh­rungs­zeug­nis + Aus­kunft aus dem Gewer­be­zen­tral­re­gis­ter. Das ist schnell auf dem Amt bean­tragt. Die Unter­la­gen holt man selbst auch nicht ab, son­dern lan­den im Büro neben­an. Umsonst ist das nicht, das kos­tet in Sons­beck 26 €. Weil es kos­tet, muss man auch per­sön­lich erschei­nen und auch sei­nen Aus­weis vor­zei­gen.
    Steu­er­li­che Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung. Man ruft beim Finanz­amt an (in mei­nem Fall in Moers), und die schi­cken es dann zu. Das ist kos­ten­los.
  • Ein­trag im Schuld­ner­ver­zeich­nis beim Amts­ge­richt. Mit einem kur­zen Tele­fo­nat beim Amts­ge­richt (in mei­nem Fall Rhein­berg) bekom­me ich nach nur 3 Tagen kos­ten­los die Bestä­ti­gung.
  • Schu­lung nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Das ist eine Schu­lung über etwa eine Stun­de, die Vor­aus­set­zung für Inha­ber — und auch Vor­aus­set­zung für die­je­ni­gen, die in der Küche (legal) arbei­ten möch­ten. In mei­nem Fall ist es das Gesund­heits­amt Wesel, das die Beleh­run­gen durch­führt. Mor­gens um 9 Uhr geht es los, der Kurs fin­det alle paar Tage statt. Von den 18 Per­so­nen sind mit mir nur 4 Män­ner und die meis­ten ste­hen auf Sei­te der Arbeit­neh­mer. Die Infor­ma­tio­nen wer­den drei­mal vor­ge­tra­gen: Zunächst gibt es schrift­li­che Unter­la­gen, dann zeigt man uns ein Video, dann geht eine net­te Dame die Infos noch mal als Power­Point ab. Das kos­tet 25 €. Wei­te­res Info­ma­te­ri­al gibt es auch, kos­tet aber etwas. Die bei­den Damen sind super nett und sehr aus­kunfts­freu­dig, was ich bei den Ämtern bis­her über­all erlebt habe. Danach gehe ich noch rüber ins Gesund­heits­amt und bekommt die Infor­ma­ti­on, dass Mit­ar­bei­ter völ­lig umsonst (soll sich bald ändern) ins Restau­rant kom­men und bera­ten, was hygie­ne­tech­nisch zu beach­ten ist. Toll.
  • IHK-Schu­lung. Die IHK schult ange­hen­de Restau­rant-/Ca­fe-/Eis-Besit­zer und die­ser Halb­ta­ges­kurs ist Pflicht. Für mich fand der Kurs eine Woche in Kre­feld um 14 Uhr statt. Er kos­tet 51 € und Bar­zah­lung ist nicht mög­lich. So muss ich vor­her Geld auf das Kon­to über­wei­sen und einen Aus­druck von der Bank als Beweis mit­brin­gen. Die Inhal­te kann man in der PDF unter http://www.ihk-niederrhein.de/downloads/Gastgewerbe_Brancheninfo.pdf able­sen.
    Nach der IHK-Schu­lung geht es mit den Schei­nen wie­der zum Amt, und der Grund­riss und Lage­plä­ne sind vor­zu­le­gen.
    Für Wesel gibt es die Infor­ma­tio­nen unter http://www.wesel.de/C125747B004C7454/html/164E80CE061FF58BC1257522004D1D16?opendocument.

In Kre­feld fand also die zwei­te Pflicht­ver­an­stal­tung statt, die ein Anwär­ter auf ein Gast­ge­wer­be benö­tigt. Die IHK-Schu­lung kos­tet 51 € und fand mit etwa 40 Per­so­nen statt. Im Vor­feld muss­te das Geld auf ein Kon­to über­wie­sen und der Ein­zah­lungs­be­leg spä­ter vor­ge­legt wer­den.
Zwei Refe­ren­ten – einer Prü­fer, ein Jurist – tru­gen 3 Stun­den wich­ti­ge Fak­ten vor. Ein paar Foli­en waren auch dabei und die bei­den mach­ten das pri­ma.

Inter­es­san­te Details:

Die Dau­er der Schu­lung in den Bun­des­län­dern unter­schied­lich. In Bay­ern beträgt die Schu­lungs­dau­er 6 statt nur mei­ne 3 Stun­den.
Wer das Restau­rant nicht kauft son­dern mie­tet, soll­te auf jeden Fall ein detail­lier­tes Über­ga­be­pro­to­koll anfer­ti­gen. Ein Fett­ab­wei­ser ist zum Bei­spiel Pflicht. Gibt es den nicht, aber der Ver­trag ist unter­zeich­net, muss der Päch­ter das unter Umstän­den teu­er umrüs­ten und die Unkos­ten selbst tra­gen.
Bei der Lage­rung von Töp­fen in nicht geschlos­se­nen Behält­nis­sen soll­te ein Hand­buch dar­über gelegt wer­den.
Kopf­tuch und spe­zi­el­le Klei­dung (nicht Stra­ßen­klei­dung) ist ange­bracht.
Wenn Gäs­te ihren einen Kuchen/Grillfleisch/… mit­brin­gen, und ande­re Gäs­te davon krank wer­den, hat der Gast­wirt den Ärger, wenn die Gäs­te sich beim Gesund­heits­amt bekla­gen, die von den Nah­rungs­mit­teln übel wur­de. Man soll­te sich gut über­le­gen, ob man es als Restau­rant erlaub­ten soll­te, dass Gäs­te eige­ne Spei­sen mit­brin­gen und die­se etwa beim Gril­len ver­tei­len.
Zube­hör wie Müll­ton­nen, Lam­pen soll­ten das “Geprüft Sie­gel” haben. Denn wenn es etwa zu einem Brand kommt, ist man mit GS-Din­gen auf der siche­ren Sei­te – andern­falls könn­te die Ver­si­che­rung Pro­ble­me machen.
Ein­gän­ge müs­sen doku­men­tiert wer­den. Es gibt ein “Doku­men­ta­ti­ons­mus­ter Waren­ein­gang” von der DEHOGA. Online im Anhang bei http://www.erlangen-hoechstadt.de/media/custom/450_1383_1.PDF.
Wenn Waren in Boxen kom­men soll­te geprüft wer­den, ob man sich Unge­zie­fer ins Kühl­haus holt, wenn man die Boxen direkt dort abstellt. (Umräu­men!)
Wis­sen um die Hygie­neV (http://www.freieheilpraktiker.com/cms_uploads/HygieneverordnungNRW.pdf) und Infek­ti­onsV sind Pflicht.
Eine Schu­lung zur Sicher­heits­tech­ni­schen Betreu­ung muss man machen. Es gibt einen Fern­lern­gang, der ist frei. Infor­ma­tio­nen auf http://www.bghw.de/ausbildung/fernlehrgang.
Der eige­ne Nach­weis zum Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (und der aller Mit­ar­bei­ter) muss für eine even­tu­el­le Prü­fung an der Arbeits­stät­te sein und nicht zuhau­se im Ord­ner.
Jeder braucht eine Prü­fung nach dem IVG, der in irgend­ei­ner Wei­se Kon­takt mit Lebens­mit­teln hat (Dau­men im Salat zählt nicht dazu …). Ein Kel­ler trägt nur, und braucht das nicht unbe­dingt, wenn er die Küche nicht betritt. Wer aber eine Schei­be Zitro­ne schnei­det, oder Milch umfüllt, braucht das.
Kei­ne tra­di­tio­nel­le Sei­fe ver­wen­den, son­dern Flüs­sigs­ei­fe im Spen­der. Am Bes­ten dane­ben Des­in­fek­ti­ons­mit­tel. Ein­mal­pa­pier zum Abtrock­nen, auf kei­nen Fall einen Bla­ser (ver­teilt nur Bak­te­ri­en, ist aber Ok, in einem Extra­raum). (Dafür gibt es aber kei­ne gesetz­li­che Reg­lung.)
Es kann ein Wett­be­werbs­vor­teil sein, Leu­te in die Küche schau­en zu las­sen.
Für Des­in­fek­ti­ons- und Rei­ni­gungs­mit­tel gibt es zer­ti­fi­zier­te Pro­dukt­lis­ten bei DGHM (Deut­sche Gesell­schaft für Hygie­ne und Mikro­bio­lo­gie), DVG (Deut­sche Vete­ri­när­me­di­zi­ni­sche Gesell­schaft) und RKI (Robert Koch-Insti­tut). Bei der Des­in­fek­ti­on ist man bei Pro­ble­men auf der siche­ren Sei­te, wenn man ein Pro­dukt hat, was auf einer (oder jeder) Lis­te ist. Doch das kos­tet schon einen Bat­zen mehr.
Rei­ni­gungs­plä­ne und Hygie­ne­plä­ne müs­sen gepflegt wer­den und bei einer Kon­trol­le ein­seh­bar sein.
– Ers­ter Teil, es folgt die 2. Halb­zeit —
Sind Ver­hei­ra­te­te noch nicht voll­jäh­rig, bekom­men die­se den­noch schon har­ten Alko­hol.
Gro­ße Tafel mit Prei­sen reicht aus, muss nicht zwin­gend alles auf einer Spei­se­kar­te ste­hen (rela­tiv neu die­se Reg­lung, frü­her muss­ten immer Preis­über­sich­ten “in aus­rei­chen­der Men­ge” an den Plät­zen lie­gen.)
Für die Säu­be­rung der Bier­lei­tun­gen gibt es nach dem Weg­fall der Geträn­ke­schank­an­la­gen­ver­ord­nung im Jahr 2005 zwar gesetz­lich kein vor­ge­schrie­be­nen Zeit­räu­me mehr, doch im Schnitt alle 7–14 Tage muss die Anla­ge gerei­nigt wer­den, da man im Fall einer Kla­ge schlech­te Kar­ten hat, wenn man erst jeden 15. Tag macht.
Schläu­che für Frucht­säf­te müs­sen jeden Tag gerei­nigt wer­den.
Im Bier­raum soll­te es eine Gas­warn­an­la­ge geben.
Gera­de wer eine Anla­ge mie­tet, soll­te sich ein Betriebs­ver­gleich in der Gas­tro­no­mie anschau­en – Erhe­bun­gen gibt es jedes Jahr und wer­den in Buch­form ange­bo­ten.
Nach der Schu­lung bekam ich ein Zer­ti­fi­kat (aber kei­ne Quit­tung) und konn­te wie­der zum Gewer­be­amt. Dort hat man mir noch eine Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung der Gemein­de­kas­se bean­tragt (das kommt aus Xan­ten) und die Grö­ßen ver­schie­de­nen Räu­me muss­ten ein­ge­tra­gen wer­den. Das gestal­te­te sich pro­ble­ma­tisch, da die Bank mir kom­plett fal­sche Zah­len und Bau­plä­ne gege­ben hat. Die Pla­ne stamm­ten vom Ent­wurf. Das Bau­amt war aber so freund­lich, mir die neus­ten Unter­la­gen zu geben, die reich­te ich an das Gewer­be­amt wei­ter, und damit war die Anmel­dung abge­schlos­sen.

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