Test von Spreadshirt.net

Test von http://www.spreadshirt.net/, die ers­ten Tage. Kon­to eröff­nen geht schnell und unpro­ble­ma­tisch. Items anle­gen und in den eige­nen Shop legen ist eben­falls schnell erle­digt, die Aus­wahl der Pro­duk­te (Shirt, Tas­se, …) gut, wenn­gleich nicht jedes Logo auf jeden Gegen­stand geht; so kann eine Tasche etwa nicht mit allen Logos bedruckt wer­den.

Eige­ne Designs (als Bit­map- oder Vek­tor-Gra­fik) las­sen sich ein­fach hoch­la­den, wobei die Sei­te schnel­ler reagie­ren könn­te, aber wirk­lich stö­rend ist das noch nicht. Dann kann man eige­ne Designs auf einen Markt­platz hoch­la­den und einen Preis fest­set­zen. Wenn man die Designs rein­ge­setzt hat, tag­ged man die­se und gibt eine Beschrei­bung, aber dann kann man das Bild nicht mehr ändern, man muss das Design löschen und dann wie­der ver­öf­fent­li­chen. Das ist läs­tig, denn die Beschrei­bung ist weg. Der Markt­platz ist natür­lich für Desi­gner eine groß­ar­ti­ge Mög­lich­keit zum Geld­ver­die­nen.

Den Shop auf die eige­ne Sei­te zu set­zen ist z.B. mit einem IFRAME mög­lich, das Design ist in Ord­nung, eini­ge Farb­an­pas­sun­gen sind mög­lich, die Brei­te kann man ändern und zwei Dar­stel­lungs­mög­lich­kei­ten. Ab hier kön­nen die Shop-Betrei­ber Geld ver­die­nen, wobei Spreadshirt.net hier ganz gut ver­dient, das Geschäfts­mo­dell ist sim­pel und effek­tiv.

Schat­ten: Die Pass­wort-Wie­der­her­stel­lung funk­tio­niert nicht, und der E-Mail gesen­de­te Link funk­tio­niert nicht, die Mel­dung ist, der Link sei abge­lau­fen – dabei lie­gen zwi­schen emp­fan­ge­ner E-Mail und mei­nem Klick weni­ger als 1 Minu­te. Die Reak­ti­ons­zeit vom Sup­port auf die­se Fra­ge liegt bei einem Tag und wur­de mit

Ich muss dafür bei einem Tech­ni­ker nach­fra­gen, ob es hier­bei viel­leicht ein tech­ni­sches Pro­blem gibt.

beant­wor­tet. Wie­der bekommt ich eine Wie­der­her­stel­lungs-E-Mail, die­ses Mal auf Eng­lisch

We’re afraid this link has expi­red. No big deal though, just request a new email with a new link.

doch wie­der geht’s im Kreis, E-Mail wird gesen­det, ich kli­cke auf den Link, die­se Mel­dung. Resul­tat: Ich kann das Pass­wort nicht zurück­set­zen.

Das ist hier nur ein tech­ni­sches Pro­blem was lös­bar ist, grö­ße­re Pro­ble­me sehe ich bei eige­nen Ent­wür­fen, wes­halb ich letzt­end­lich den Shop wie­der gelöscht und mein Account gekün­digt habe. Für mein Muse­um habe ich ein paar Start­bild­schir­me von Heim­com­pu­tern hoch­ge­la­den, groß genug für Shirts und Tas­sen (>1500x1000) Pixel, doch die Mel­dung heißt:

Wir haben gera­de Dein Motiv für den Markt­platz unter die Lupe genom­men. Lei­der konn­ten wir es nicht auf unse­rem Markt­platz frei­ge­ben

und wei­ter:

Grund: Gra­fik von gerin­ger Qua­li­tät

Unten heißt es dann „Was bedeu­tet ‚Gra­fi­ken von gerin­ger Qua­li­tät’? Gra­fi­ken müs­sen fol­gen­de Kri­te­ri­en erfül­len, um auf dem Markt­platz zuge­las­sen zu wer­den: Pixel­gra­fik: Min­dest­grö­ße von 50 x 50 Pixeln bei 120 dpi (ent­spricht 1 cm), sau­be­re Motiv­rän­der (schar­fe Kan­ten, nicht ver­pi­xelt), Far­ben weder zu blass noch zu grell, Trans­pa­ren­ter Hin­ter­grund“. Also mei­ne Grö­ße passt, Rän­der sind extrem scharf, Far­ben sind so wie sie sind und bei einer Box ist alles nichts trans­pa­rent. Logi­scher­wei­se sind C64-Bil­der pixe­lig, dar­um geht es doch auch. Ich sehe kei­nen Grund für eine Ableh­nung und ich sehe auch exakt den Start­bild­schirm schon im Shop von jemand ande­ren, nur möch­te ich neben dem C64 auch noch C128 und VC20 ein­brin­gen sowie BASIC-Ein­zei­ler. Geht also nicht. Es folgt dann noch die Bemer­kung:

Nimm es bit­te nicht per­sön­lich und lass Dich nicht davon abhal­ten, uns wei­ter­hin Dei­ne Moti­ve zu schi­cken. Du kannst die­ses Motiv selbst­ver­ständ­lich den­noch für Dei­nen Shop ver­wen­den.

Den ers­ten Satz fin­de ich etwas böse, aber da ich die Designs für mei­ne eige­nen Pro­jek­te im eige­nen Shop ver­wen­den kann, ist das O.K., nur dar­auf kommt es mir an. Aller­dings bleibt es son­der­bar, das jemand ande­res sein Design für den C64-Start­bild­schirm auf den Markt­platz set­zen darf, ich aber nicht.

Der zwei­te Punkt betrifft die Ableh­nung eini­ger Gra­fi­ken mit dem Hin­weis, sie sei­hen recht­lich geschützt:

Die oben auf­ge­führ­ten Moti­ve bzw. Pro­duk­te beinhal­ten geis­ti­ges Eigen­tum Drit­ter oder ver­sto­ßen mit hoher Wahr­schein­lich­keit gegen gewerb­li­che Schutz­rech­te oder Per­sön­lich­keits­rech­te.

In mei­nen Augen errei­chen die Wer­ke (klei­ne Pixel­gra­fi­ken von Spie­len sind auch schon im glei­chen Shop, oder auch der Ami­ga-Star­bild­schirm, der auch in ande­ren T-Shirt-Shops zu fin­den ist) kei­ne Schöp­fungs­hö­he, daher greift mei­ner Mei­nung nach auch kein Urhe­ber­rechts­schutz. Zudem sind ande­re Pixel-Bil­der (etwa vom C64-Klas­si­ker Bar­ba­ri­an) im Markt­platz, die das glei­che Pro­blem betref­fen. Hier wün­sche ich mir eine ein­heit­li­che Rege­lung, bzw. echt geschul­te juris­ti­sche Fach­kräf­te.

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